Titel :
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DEU-Bonn - Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Rahmenvereinbarung über Dienstleistung für KI -ITZBund
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025072900543123523 / 495947-2025
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Veröffentlicht :
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29.07.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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28.08.2025
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Angebotsabgabe bis :
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28.08.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
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DEU-Bonn: Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet
und Hilfestellung Rahmenvereinbarung über Dienstleistung für KI -ITZBund
2025/S 143/2025 495947
Deutschland IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Rahmenvereinbarung über Dienstleistung für KI - ITZBund
OJ S 143/2025 29/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
E-Mail: vergaben@itzbund.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über Dienstleistung für KI - ITZBund
Beschreibung: Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die
externe Unterstützung im Bereich KI
Kennung des Verfahrens: f6970530-1ec8-4ad8-824a-20542406c44b
Interne Kennung: Z42-2025-0091 Los 2
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Mit
Insolvenz vergleichbares Verfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über
das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB)
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8
GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
(§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), - § 261 des Strafgesetzbuchs
(Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 263
des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt
oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen a) versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§
124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§
123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Rahmenvereinbarung über Dienstleistung für KI - ITZBund
Beschreibung: Die moneteäre Höchstmenge für die zu erbringende Dienstleistung beträgt
133.365.000,00 Euro (netto)
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von zwei (2) Jahren
geschlossen. Der Auftraggeber erhält die Option, den Vertrag oder Teile davon zwei Mal um
jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit des Rahmenvertrags (inklusive aller
Verlängerungen) beträgt 48 Monate.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Verpflichtungserklärung soziale Nachhaltigkeit
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: EA 7 Unternehmensbezogene Referenzprojekte Reichen Sie bitte mittels der
Anlage Unternehmensreferenzbogen_Los 2 eine Liste mit mindestens 3 geeigneten
unternehmensbezogenen Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (KI-Plattform-
Leistungen) ein. Stellen Sie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Ihres
Unternehmens für den Auftragsgegenstand anhand der Referenzen dar. Nutzen Sie die
Anlage Unternehmensreferenzbogen_Los 2 , soweit erforderlich, bitte mehrfach. Im Falle von
Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
einbinden ist im Dokument Unternehmensreferenzbogen_Los 2 im Feld Einreichendes
Unternehmen der Leistungserbringer der Referenz, d.h. das betroffene Mitglied der
Bietergemeinschaft bzw. das eignungsverleihende Unternehmen, anzugeben. Zu den
Referenzen sind jeweils insbesondere folgende Angaben zu machen: Beschreibung der
ausgeführten Leistungen (KI-Plattform-Leistungen), Wert des Auftrages in Euro (netto),
bezogen auf den maßgeblichen Referenzeitraum (innerhalb von 3 Jahre nvor Ende der
Angebotsfrist), Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe der zuständigen Kontaktstelle
bei dem Auftraggeber/Kunden der Referenz (Referenzgeber) mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten jeweils die folgenden Mindestanforderungen an die benannten
Referenzen: a) Der Auftragsgegenstand umfasst Leistungen im Bereich KI-Plattform-
Leistungen. b) Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum
der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Datum der EU-
Auftragsbekanntmachung); c) Das jeweilige Projekt hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten
in dem maßgeblichen Referenzzeitraum (innerhalb von 3 Jahren vor Ende der Angebotsfrist),
etwaige Projektunterbrechungen zählen nicht zur Mindestlaufzeit; d) Das Auftragsvolumen des
jeweiligen Referenzprojektes für den Bereich KI-Plattform-Leistungen entspricht mindestens
2.000.000 EUR (netto) für den Zeitraum der Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Sofern es sich
um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte
Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt
werden. Kann ein Bieter nicht mindestens drei (3) geeignete unternehmensbezogene
Referenzprojekte angeben, die die aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum
Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens drei (3)
geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar
erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der
Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen
Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen
erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Die
Bieter können weitere Referenzen benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften
Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht
möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht,
empfiehlt die Vergabestelle des ITZBund, eine Liste von weiteren geeigneten Referenzen
einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom
Vergabeverfahren führen.
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: EA 8 Anzahl der technischen Fachkräfte: Zum Nachweis der personellen
Leistungsfähigkeit geben Sie bitte in der Anlage Umsätze und Anzahl Fachkräfte_Los 2 die
Anzahl von technischen Fachkräften an, welche die vorhandenen Personen für die
geforderten Rollen vor der EU-Auftragsbekanntmachung belegt. Für die Rolle
Betriebsarchitekt - KI-Plattform Engineer wird folgende Mindestzahl gefordert: 5 Für die Rolle
Integration Architekt - KI Plattform Engineer wird folgende Mindestzahl gefordert: 5 Für die
Rolle KI-Plattform Engineer - SRE (Infrastruktur/Anwendungen) wird folgende Mindestzahl
gefordert: 10 Für die Rolle DevOps wird folgende Mindestzahl gefordert: 10 Für die Rolle
MLOps-Engineer wird folgende Mindestzahl gefordert: 10 Reichen Sie als Beleg für das
Vorliegen der Anforderungen der technischen Leistungsfähigkeit die Eigenerklärung zur
Anzahl der Fachkräfte mit der Anlage Umsätze und Anzahl der Fachkräfte_Los 2 ein. Bei der
Abgabe eines Angebots auf beide Lose dürfen die in einem Los angegebenen Fachkräfte
nicht personenidentisch sein, mit den in dem anderen Los angegebenen Fachkräfte (keine
Personalunion). Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Zahlen der technischen
Fachkräfte der jeweiligen Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert. Bei Vorliegen einer
Bietergemeinschaft ist die Anlage Umsätze und Anzahl der Fachkräfte_Los 2 von dem
bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft für jedes Mitglieder der Bietergemeinschaft
ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im
Rahmen der Eignungsleihe einbinden, reicht jedes eignungsverleihende Unternehmen die
ausgefüllte Anlage Umsätze und Anzahl der Fachkräfte_Los 2 ein. Es gilt dann die Anzahl
der technischen Fachkräfte des jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmens. Sie haben
hierfür für jedes eignungsverleihende Unternehmen die ausgefüllte Anlage Umsätze und
Anzahl der Fachkräfte_Los 2 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: EA 6 Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist
der Umsatz im Tätigkeits-bereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre anzugeben. Der gefor-derte Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des
Auftrags pro Geschäftsjahr beträgt 150.000.000,00 EUR (netto). Sie haben die ausgefüllte
Anlage Umsätze und Anzahl der Fachkräfte_Los 2 , welche die jeweiligen Jahreswerte der
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor EU-Auftragsbekanntmachung belegt mit dem
Angebot einzureichen. Im Falle von Bietergemeinschaften werden die Umsätze der jeweiligen
Mitglieder der Bietergemein-schaft addiert. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist die
Anlage Umsätze und Anzahl der Fachkräfte_Los 2 von dem bevollmächtigten Mitglied der
Bietergemeinschaft für jedes Mitglieder der Bietergemeinschaft ausgefüllt mit dem Angebot
einzureichen. Im Falle von Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe
einbinden, ist der o. g. Mindestjahresumsatz für jedes der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre vom eignungsver-leihenden Unternehmen anzugeben. Sie haben hierfür für
jedes eignungsverleihendes Unternehmen die ausgefüllte Anlage Umsätze und Anzahl der
Fachkräfte_Los 2 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Wird auf beide Lose geboten,
müssen die Mindestumsätze kumulativ für beide Lose erfüllt werden
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der für die Bewertung des Angebotes zu berücksichtigende
Gesamtangebotspreis ergibt sich aus der durch den Bieter vorgenommenen Aufstellung aller
Preise ggf. inklusive eines Skontos in der Anlage über die E-Vergabe-Plattform -
Leistungsverzeichnis (Kostenaufstellung). Der konkrete Gesamtangebotspreis zur Ermittlung
des wirtschaftlichsten Angebotes ist der Gesamtpreis (brutto), der dem Leistungsverzeichnis
des Angebotes zu entnehmen ist.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=790482
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=790482
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/08/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, die fehlende Erklärungen und Nachweise
soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist
hierzu jedoch nicht verpflichtet
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/08/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne
erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder
zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-Mail: vergaben@itzbund.de
Telefon: +49 228-99680-0
Fax: +49 228-99680-186200
Internetadresse: https://www.itzbund.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 24445ac0-5946-4487-8571-933f4b1e3e6e - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/07/2025 12:21:31 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 143/2025
Datum der Veröffentlichung: 29/07/2025
Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=790482
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=790482
https://www.itzbund.de
http://www.bundeskartellamt.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-495947-2025-DEU.txt
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