Titel :
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DEU-Duisburg - Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 2025- 0515: Verwertung von Bauschutt und Verwertung von Boden und Steinen im losweisen Verfahren (2 Lose)
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025072900464722681 / 494819-2025
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Veröffentlicht :
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29.07.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2027
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Angebotsabgabe bis :
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28.08.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
90510000 - Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90514000 - Recycling von Siedlungsabfällen
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DEU-Duisburg: Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs-
und anderen Abfällen 2025- 0515: Verwertung von Bauschutt und Verwertung
von Boden und Steinen im losweisen Verfahren (2 Lose)
2025/S 143/2025 494819
Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 2025-
0515: Verwertung von Bauschutt und Verwertung von Boden und Steinen im losweisen
Verfahren (2 Lose)
OJ S 143/2025 29/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
E-Mail: m.wagner@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: 2025-0515: Verwertung von Bauschutt und Verwertung von Boden und Steinen im
losweisen Verfahren (2 Lose)
Beschreibung: Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammelt auf ihren Recyclinghöfen Bau-
und Abbruchabfälle, die dort von Kunden abgegeben werden. Des Weiteren fallen Bau- und
Abbruchabfälle, einschl. Stahlbetonmasten, sowie Boden und Steine aus dem Bereich des
Containerdienstes an. Ferner fallen auf den Friedhöfen, aus der Grünunterhaltung der
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sowie dem Wegebau vorgenannte Abfälle an. Die
Fraktionen werden in gesonderten Containern gesammelt und in unregelmäßigen Abständen
durch eigene Fahrzeuge zu einem Verwerter transportiert. Dieser soll anschließend die
Fraktionen einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Verwertung bzw. Aufbereitung
zuführen. Alle Abfälle werden i.d.R. sortenrein angeliefert. In Ausnahmefällen können die
angelieferten Container jedoch geringfügige Verunreinigungen aufweisen. Die Anlieferungen
stammen hauptsächlich von den nachstehend genannten Anfallstellen der AG: - RH DU-Nord,
Im Holtkamp 84, - RH DU-Mitte, Vygenstraße 6 , - RH DU-Süd, Kaiserswerther Str. 210-212, -
RH DU-West, Schauenstr. 40 sowie den Friedhöfen im Stadtgebiet Duisburg und aus dem
Containerdienst . Die Sammlung erfolgt an den Werktagen von Montag bis Samstag. Die
Ausschreibung bezieht sich auf einen Leistungszeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2027 (24
Monate). Die Ausschreibung besteht aus 2 Losen. Es können Angebote für ein Los oder für
beide Lose abgegeben werden. Die AG behält sich eine losweise Vergabe vor.
Kennung des Verfahrens: 5722f85a-5933-49c7-8785-fc69166f0ab6
Interne Kennung: 2025-0515
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen,
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Stadtgebiet Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTLR6Y15U Die
Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole
Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung
von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind
daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig
auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-
Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom
22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der
Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government
Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der
Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die
vergabechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen
wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik
Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter
Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums
vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in
Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im
Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt
wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in
Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. §
123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen
ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert..
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Verwertung von Bau- und Abbruchabfälle, einschl. Stahlbetonmasten (Bauschutt)
Beschreibung: Die Mengenangaben, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dienen lediglich als
Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden.
Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der
Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung
einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition. Die
Beauftragung der v.g. Mengen wird in Form von separaten Beauftragungen der
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR (WBD-A und WBD-G - Hoheitlich) und Wirtschaftsbetriebe
Duisburg - AöR (BgA) erfolgen. Die Abrechnung der angelieferten Mengen muss auf den
jeweiligen Auftraggeber (Hoheitlich / BgA) erfolgen.
Interne Kennung: 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen,
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Stadtgebiet Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: August 2027
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme# Verwertung von Bauschutt mit folgenden Schätzmengen wie folgt: - AVV
170101: Beton, ca. 200 t Stahlbetonmasten, ca. 600 t - AVV 170102: Ziegel, ca. 200 t - AVV
170103: Fliesen, Ziegel und Keramik, ca. 1.000 t - AVV 170107: Gemische aus Beton,
Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen, ca. 25.000 t -
AVV 170802: Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801 fallen, ca.
150 t
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eignung zur Berufsausübung - a) Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat
mittels Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung sowie, dass das Unternehmen im
Handelsregister eingetragen ist mittels Handelsregisterauszug oder, sofern ein
Handelsregisterauszug nicht verpflichtend ist, mittels entsprechender Eigenerklärung, dass ein
Handelsregistereintrag nicht verpflichtend ist oder dass das Unternehmen in das
Berufsregister des Firmensitzes eingetragen ist mittels Nachweise der Eintragung in das
Handwerksverzeichnis, Handelsrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. b) Nachweis
einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln/Verwerten von Bau- und
Abbruchabfällen - Los 1 - (AVV 170101, 170102, 170103, 170107 und 170802) bzw. für das
Lagern und Behandeln/Verwerten von Boden und Steinen - Los 2 - (AVV 170504, 170301x
und 170302) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß
Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - a) Eigenerklärung des / des
Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen
Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre - siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEEx) b)
Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen -
siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEEx) c) Eigenerklärung des / der
Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der
Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für
Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden
betragen muss - siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEEx oder Kopie
einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - a) Nachweis einer gültigen
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für
das Lagern und Aufbereiten/Verwerten von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV
170301) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß
Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist. b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in
zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten,
vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur
Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste) - siehe Anlage
2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEEx) c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur
Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem,
technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 2,
Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEEx) d) Nachweise bzw. Eigenerklärung der
Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der
ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Sonstige und besondere Bedingungen - a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in
anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges - siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder
Präqualifikation oder EEEx) b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung
von Arbeitskräften - siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) c)
Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe
Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEEx) d) Eigenerklärung, der Bieterin /
Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom
08.04.2022; - siehe Nachweis: Formblatt Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5
EU e) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln/Verwerten von Bau- und
Abbruchabfällen - Los 1 - (AVV 170101, 170102, 170103, 170107 und 170802) bzw. für das
Lagern und Behandeln/Verwerten von Boden und Steinen - Los 2 - (AVV 170504, 170301x
und 170302) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß
Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/08/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTLR6Y15U/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTLR6Y15U
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTYTLR6Y15U
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden
Unterlagen gem. §56 VgV rechtlich zulässig ist. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf die
Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den
Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle
eines Gewerbezentralregisterauszuges - siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation
oder EEEx) b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von
Arbeitskräften - siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) c)
Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe
Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEEx) d) Eigenerklärung, der Bieterin /
Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom
08.04.2022; - siehe Nachweis: Formblatt Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5
EU e) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Aufbereiten/Verwerten von
kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss
hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen
vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung und
Eingang einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen
netto. Anderslautende Zahlungsbedingungen können aber angeboten werden und sind in der
Anlage 1 - Checkliste - unter dem Punkt Zahlungsbedingungen anzugeben. Die offerierte
Zahlungsbedingung fließt gem. Punkt 1.6.2.1 der kaufmännischen Vorbemerkungen in die
Angebotsbewertung ein.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen
richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Verwertung von Boden und Steinen
Beschreibung: Verwertung von Boden und Steinen mit folgenden Schätzmengen wie folgt: -
AVV 170504: Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen die unter 170503 fallen, Boden
steinfrei, ca. 300 t - AVV 170504: Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen die unter
170503 fallen, Gemische Boden/Steine, ca. 6.000 t - AVV 170504: Boden und Steine mit
Ausnahme derjenigen die unter 170503 fallen, Lehm steinfrei, ca. 200 t - AVV170504 Boden
und Steine mit Ausnahme derjenigen die unter 170503 fallen, Boden mit Grasnarbe, ca. 600 t
- AVV 170301: Kohlenteerhaltige Bitumengemische, ca. 100 t - AVV 170302:
Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 170301 fallen, ca. 200 t Die
Mengenangaben, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dienen lediglich als Kalkulationshilfe
und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen
die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich
von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen
nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition. Die Beauftragung der v.g. Mengen
wird in Form von separaten Beauftragungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR (WBD-A
und WBD-G - Hoheitlich) und Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR (BgA) erfolgen. Die
Abrechnung der angelieferten Mengen muss auf den jeweiligen Auftraggeber (Hoheitlich /
BgA) erfolgen.
Interne Kennung: 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen,
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Stadtgebiet Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: August 2027
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme# Verwertung von ca. 7.400 t Boden und Steinen
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Eignung zur Berufsausübung - a) Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat
mittels Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung sowie, dass das Unternehmen im
Handelsregister eingetragen ist mittels Handelsregisterauszug oder, sofern ein
Handelsregisterauszug nicht verpflichtend ist, mittels entsprechender Eigenerklärung, dass ein
Handelsregistereintrag nicht verpflichtend ist oder dass das Unternehmen in das
Berufsregister des Firmensitzes eingetragen ist mittels Nachweise der Eintragung in das
Handwerksverzeichnis, Handelsrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. b) Nachweis
einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln/Verwerten von Bau- und
Abbruchabfällen - Los 1 - (AVV 170101, 170102, 170103, 170107 und 170802) bzw. für das
Lagern und Behandeln/Verwerten von Boden und Steinen - Los 2 - (AVV 170504, 170301x
und 170302) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß
Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - a) Eigenerklärung des / des
Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen
Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre - siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEEx) b)
Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen -
siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEEx) c) Eigenerklärung des / der
Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der
Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für
Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden
betragen muss - siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEEx oder Kopie
einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung)
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - a) Nachweis einer gültigen
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für
das Lagern und Aufbereiten/Verwerten von kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV
170301) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß
Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist. b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in
zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten,
vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur
Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste) - siehe Anlage
2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEEx) c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur
Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem,
technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 2,
Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEEx) d) Nachweise bzw. Eigenerklärung der
Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der
ausgeschriebenen Leistungen verfügt.
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Sonstige und besondere Bedingungen - a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in
anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges - siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder
Präqualifikation oder EEEx) b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung
von Arbeitskräften - siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) c)
Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe
Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEEx) d) Eigenerklärung, der Bieterin /
Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom
08.04.2022; - siehe Nachweis: Formblatt Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5
EU e) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Behandeln/Verwerten von Bau- und
Abbruchabfällen - Los 1 - (AVV 170101, 170102, 170103, 170107 und 170802) bzw. für das
Lagern und Behandeln/Verwerten von Boden und Steinen - Los 2 - (AVV 170504, 170301x
und 170302) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß
Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/08/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTLR6Y15U/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTLR6Y15U
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTYTLR6Y15U
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 28/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden
Unterlagen gem. §56 VgV rechtlich zulässig ist. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf die
Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den
Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 28/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle
eines Gewerbezentralregisterauszuges - siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation
oder EEEx) b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von
Arbeitskräften - siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEEx) c)
Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe
Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEEx) d) Eigenerklärung, der Bieterin /
Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom
08.04.2022; - siehe Nachweis: Formblatt Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5
EU e) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern und Aufbereiten/Verwerten von
kohlenteerhaltigen Bitumengemischen (AVV 170301) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss
hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen
vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung und
Eingang einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen
netto. Anderslautende Zahlungsbedingungen können aber angeboten werden und sind in der
Anlage 1 - Checkliste - unter dem Punkt Zahlungsbedingungen anzugeben. Die offerierte
Zahlungsbedingung fließt gem. Punkt 1.6.2.1 der kaufmännischen Vorbemerkungen in die
Angebotsbewertung ein.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen
richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: m.wagner@wb-duisburg.de
Telefon: +49 2032837925
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: +49 2211473045
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 203283986469
Internetadresse: https://www.duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6a3c5f5a-ba9b-4cdf-a913-e18f2464af73 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/07/2025 09:10:55 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 143/2025
Datum der Veröffentlichung: 29/07/2025
Referenzen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/
https://www.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTLR6Y15U
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTLR6Y15U/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-494819-2025-DEU.txt
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