Titel :
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DEU-Ohlstadt - Deutschland Gipskartonarbeiten Trockenbauarbeiten -Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025072800514819798 / 491965-2025
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Veröffentlicht :
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28.07.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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19.01.2026
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Angebotsabgabe bis :
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11.08.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45321000 - Wärmedämmarbeiten
45324000 - Gipskartonarbeiten
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DEU-Ohlstadt: Deutschland Gipskartonarbeiten Trockenbauarbeiten
-Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15
2025/S 142/2025 491965
Deutschland Gipskartonarbeiten Trockenbauarbeiten - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15
OJ S 142/2025 28/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Ohlstadt
E-Mail: info@ohlstadt.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Trockenbauarbeiten - Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15
Beschreibung: Baubeschreibung:Das Grundstück ist derzeit mit einem ortsbildprägenden
Wohnstallhaus bebaut. Das geplante Bauvorhaben besteht aus dem Abbruch und dem
Ersatzneubau der Gebäudeteile auf Fl.Nr. 47, sowie auf Fl.Nr. 47/1, einschl. einer unter dem
Holzbau liegenden Tiefgarage mit 12 Stellplätzen.Auf den oberirdischen Bereich entfallen im
ähnlichen Umriss des Bestands 3 Geschosse, sowie ein Galeriegeschoss im Dachraum.Das
Gebäude wird von der Gemeinde Ohlstadt als Bürgerhaus deklariert und enthält mehrere
Nutzungen: einen Generationentreff, Räume für Veranstaltung und Vereine, die Tourist-
Information, öffentliche Toiletten, einen Multifunktionsraum für die Gemeinde, drei
Wohnungen, sowie zwei Gewerbeeinheiten mit jeweiliger Galerieebene.Es wird gemäß
Bayerischer Bauordnung der Gebäudeklasse 3zugeordnet.Der Gebäudeneubau wird als
Holzbau mit einer hölzernen Fassade erstellt. Der ehemalige Wohnteil konnte nicht erhalten
und saniert werden und musste daher aufgrund statischer Bedenken abgebrochen werden.
Dieser Gebäudeteil wird als typologisch entsprechender Ersatzneubau monolithisch
aufgemauert.AufgabenbeschreibungGegenstand der Beschaffung sind die Trockenbau- und
Dämmarbeiten für beschriebenes Bauvorhaben.Beschreibung der Beschaffung:
BaustelleneinrichtungVorbereitende Maßnahmen, Untergründe reinigen,
SchutzabdeckungDokumentation (Brandschutzunterlagen)Gerüst für Arbeiten >3,
50mHolzwolle-Mehrschichtplatte, Dämmung, Tiefgaragendecke, Dicke 100mm, Plattenformat
ca. 1000x600mm, einschl. Schnitte, geometrische Anpassungen (Unterzüge und Stützen) und
Verschnitt, Farbe nach Wahl AG, ca. 320m²Holzwolle-Mehrschichtplatte, Dämmung, Wände,
Dicke 100mm, Plattenformat ca. 1000x600mm, einschl. Schnitte, geometrische Anpassungen
(Öffnungen, Unterzüge und Stützen) und Verschnitt, Farbe nach Wahl AG, ca.
90m²Doppelständerwände als Wohnungstrennwand, d=240mm, einschl. Dämmschicht, UK
aus Stahlblechprofilen, Doppelständerwerk, CW/UW, Achsabstand ca. 625mm,
unterschiedliche Höhen von 2,75 bis 3,25m, auf Rohbau, beidseitig, zweilagig beplankt, GKB,
gesamt ca. 160m²Doppelständerwände, d=240mm, einschl. Dämmschicht, UK aus
Stahlblechprofilen, Doppelständerwerk, CW/UW, Achsabstand ca. 625mm, unterschiedliche
Höhen von 2,75 bis 3,25m, auf Rohbau, beidseitig, zweilagig beplankt, GKB, gesamt ca.
200m²Einfachständerwand, d= 150mm, einschl. Dämmschicht, UK aus Stahlblechprofilen,
Einfachständerwerk, CW/UW, Achsabstand ca. 625mm, unterschiedliche Höhen von 2,75 bis
3,25m, auf Rohbau, beidseitig, zweilagig beplankt, GKB, gesamt ca. 375m²Freistehende
Vorsatzschale und Schachtwände, verschiedene Wandstärken, einseitig beplankt, einschl.
Dämmschicht, UK aus Metallständern CW, unterschiedliche Höhen von 2,75 bis 3,25m, auf
Rohbau, einseitig, zweilagig beplankt, GKB, gesamt ca. 200m²Zulagen für Kleinflächen,
Wand- und DeckenanschlüsseGleitender Deckenanschluss Doppel- und
EinfachständerwändeVerstärkungen Türleibungen, sonstige Verstärkungen (z.B. bei WC-
Trennwänden)Aussparungen und Revisionsöffnungen, einschl. RevisionsklappenUnterdecke
aus Bauplatte GKB, UK aus verzinkten Stahlblechprofilen, einfach GKB beplankt,
Oberflächenqualität Q2, ca. 185m²Unterdecke aus Bauplatte zementgebunden, UK aus
verzinkten Stahlblechprofilen, einfach GKB beplankt, Oberflächenqualität Q2 , ca.
30m²Unterdecke aus Bauplatte GKB, UK aus Holzlatten Direktabhängung, einfach GKB
beplankt, Oberflächenqualität Q2, in Dachraum Neigung 33°, ca. 580m²Zulagen für
Abstellung Stirnseite und WandanschlüsseAussparungen für technische Einbauten (Ventile,
Leuchten etc.) und Revisionsöffnungen, einschl. RevisionsklappenBrandschutzbekleidung
Stahlbauteile, Stahlträger F90, ca. 25m²Regiestunden, Löhne und Geräte
Kennung des Verfahrens: 4fa3458f-27de-408e-8e55-e74f017d271a
Interne Kennung: OHL-2024/10
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Aufgrund der Vorankündigung wird das
Verfahren beschleunigt.
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45324000 Gipskartonarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45321000 Wärmedämmarbeiten
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Schwaigweg 1 Am Dorfbach 15
Stadt: Ohlstadt
Postleitzahl: 82441
Land, Gliederung (NUTS): Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Gebäude mit zwei verschiedenen
Anschriften.
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#1. Der Bieter hat anzugeben
inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung
Bezug Russland (FB 127/L127/III.27) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben.
Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem.
den Bedingungen der Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten
Bewerbern über die Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform
eingereicht werden.Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die
Vergabeplattform.2. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen von
ausbeuterischer Kinderarbeit sind insbesondere folgende Produkte betroffen ist:-
Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle- Spielwaren- Teppiche- Textilien-
Lederprodukte- Billigprodukte aus Holz- Natursteine- Agrarprodukte wie z.B. Kaffee, Kakao,
Orangen- oder Tomatensaft.Dafür ist die Eigenerklärung Kinderarbeit (FB 2491) auszufüllen
und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.
staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.Die Kommunikation (Fragen,
Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.3. Der Bieter hat anzugeben
inwieweit sein Unternehmen zu verwendenden Holzprodukte zertifiziert sind. Alle zu
verwendenden Holzprodukte müssen nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder
die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
Dafür ist die Eigenerklärung zur Verwendung von Holzprodukten (FB 248) auszufüllen und
als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.
staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.Die Kommunikation (Fragen,
Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.4. Der Bieter hat anzugeben
inwieweit sein Unternehmen die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und
Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen regelt. Dafür ist die Ergänzung der Aufforderung
zur Abgabe eines Angebotes Abfall (FB 241) auszufüllen und als Teil des Angebotes
abzugeben. Diese Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ist auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der
Erklärung abzugeben.Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die
Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden.Die
Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.5. Auf
die Vorschriften der VOB/B, VOB/C und dem BGB wird Bezug genommen und im weiteren
Verfahren angewandt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein der
Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4
GWB).
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB),- den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8
GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber
über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs.
1 Nr. 3 GWB), und- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs
zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und- § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf
Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, odero fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf
sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Verstöße gegen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
aus, wenn- (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder
Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder- (2.) die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Trockenbauarbeiten - Am Schwaigweg 1 / Am Dorfbach 15
Beschreibung: BaubeschreibungDas Grundstück ist derzeit mit einem ortsbildprägenden
Wohnstallhaus bebaut. Das geplante Bauvorhaben besteht aus dem Abbruch und dem
Ersatzneubau der Gebäudeteile auf Fl.Nr. 47, sowie auf Fl.Nr. 47/1, einschl. einer unter dem
Holzbau liegenden Tiefgarage mit 12 Stellplätzen.Auf den oberirdischen Bereich entfallen im
ähnlichen Umriss des Bestands 3 Geschosse, sowie ein Galeriegeschoss im Dachraum.Das
Gebäude wird von der Gemeinde Ohlstadt als Bürgerhaus deklariert und enthält mehrere
Nutzungen: einen Generationentreff, Räume für Veranstaltung und Vereine, die Tourist-
Information, öffentliche Toiletten, einen Multifunktionsraum für die Gemeinde, drei
Wohnungen, sowie zwei Gewerbeeinheiten mit jeweiliger Galerieebene.Es wird gemäß
Bayerischer Bauordnung der Gebäudeklasse 3zugeordnet.Der Gebäudeneubau wird als
Holzbau mit einer hölzernen Fassade erstellt. Der ehemalige Wohnteil konnte nicht erhalten
und saniert werden und musste daher aufgrund statischer Bedenken abgebrochen werden.
Dieser Gebäudeteil wird als typologisch entsprechender Ersatzneubau monolithisch
aufgemauert.AufgabenbeschreibungGegenstand der Beschaffung sind die Trockenbau- und
Dämmarbeiten für beschriebenes Bauvorhaben.Beschreibung der
BeschaffungBaustelleneinrichtungVorbereitende Maßnahmen, Untergründe reinigen,
SchutzabdeckungDokumentation (Brandschutzunterlagen)Gerüst für Arbeiten >3,
50mHolzwolle-Mehrschichtplatte, Dämmung, Tiefgaragendecke, Dicke 100mm, Plattenformat
ca. 1000x600mm, einschl. Schnitte, geometrische Anpassungen (Unterzüge und Stützen) und
Verschnitt, Farbe nach Wahl AG, ca. 320m²Holzwolle-Mehrschichtplatte, Dämmung, Wände,
Dicke 100mm, Plattenformat ca. 1000x600mm, einschl. Schnitte, geometrische Anpassungen
(Öffnungen, Unterzüge und Stützen) und Verschnitt, Farbe nach Wahl AG, ca.
90m²Doppelständerwände als Wohnungstrennwand, d=240mm, einschl. Dämmschicht, UK
aus Stahlblechprofilen, Doppelständerwerk, CW/UW, Achsabstand ca. 625mm,
unterschiedliche Höhen von 2,75 bis 3,25m, auf Rohbau, beidseitig, zweilagig beplankt, GKB,
gesamt ca. 160m²Doppelständerwände, d=240mm, einschl. Dämmschicht, UK aus
Stahlblechprofilen, Doppelständerwerk, CW/UW, Achsabstand ca. 625mm, unterschiedliche
Höhen von 2,75 bis 3,25m, auf Rohbau, beidseitig, zweilagig beplankt, GKB, gesamt ca.
200m²Einfachständerwand, d= 150mm, einschl. Dämmschicht, UK aus Stahlblechprofilen,
Einfachständerwerk, CW/UW, Achsabstand ca. 625mm, unterschiedliche Höhen von 2,75 bis
3,25m, auf Rohbau, beidseitig, zweilagig beplankt, GKB, gesamt ca. 375m²Freistehende
Vorsatzschale und Schachtwände, verschiedene Wandstärken, einseitig beplankt, einschl.
Dämmschicht, UK aus Metallständern CW, unterschiedliche Höhen von 2,75 bis 3,25m, auf
Rohbau, einseitig, zweilagig beplankt, GKB, gesamt ca. 200m²Zulagen für Kleinflächen,
Wand- und DeckenanschlüsseGleitender Deckenanschluss Doppel- und
EinfachständerwändeVerstärkungen Türleibungen, sonstige Verstärkungen (z.B. bei WC-
Trennwänden)Aussparungen und Revisionsöffnungen, einschl. RevisionsklappenUnterdecke
aus Bauplatte GKB, UK aus verzinkten Stahlblechprofilen, einfach GKB beplankt,
Oberflächenqualität Q2, ca. 185m²Unterdecke aus Bauplatte zementgebunden, UK aus
verzinkten Stahlblechprofilen, einfach GKB beplankt, Oberflächenqualität Q2 , ca.
30m²Unterdecke aus Bauplatte GKB, UK aus Holzlatten Direktabhängung, einfach GKB
beplankt, Oberflächenqualität Q2, in Dachraum Neigung 33°, ca. 580m²Zulagen für
Abstellung Stirnseite und WandanschlüsseAussparungen für technische Einbauten (Ventile,
Leuchten etc.) und Revisionsöffnungen, einschl. RevisionsklappenBrandschutzbekleidung
Stahlbauteile, Stahlträger F90, ca. 25m²Regiestunden, Löhne und Geräte
Interne Kennung: OHL-2024/10
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45324000 Gipskartonarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45321000 Wärmedämmarbeiten
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Schwaigweg 1 Am Dorfbach 15
Stadt: Ohlstadt
Postleitzahl: 82441
Land, Gliederung (NUTS): Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um ein Gebäude mit zwei verschiedenen
Anschriften.
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 11/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 19/01/2026
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Umsatz des Unternehmens:Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit
dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen,
die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem
Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der
Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen
haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen
Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen
dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur
Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren.
Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind,
werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Referenznachweise:Referenznachweise - Angaben zu Leistungen, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sindIch erkläre / Wir erklären, dass ich / wir in den
letzten fünf (5) Kalenderjahren (2019, 2020, 2021, 2022, 2023) vergleichbare Leistungen
ausgeführt habe/haben. Der Bieter hat mindestens drei (3) Referenznachweise mit dem
Angebot einzureichen. Hierfür hat der Bieter zwingend das Formblatt 444
(Referenzbescheinigung) zu verwenden. Dieses ist durch den Referenzgeber zu
unterschreiben. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem Bieter, also von
dem Referenznehmer folgende Angaben zu machen: - Firma (Name und vollständige
Anschrift) des Bieters oder des vertretungsberechtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft oder
Benennung der Bietergemeinschaft. - Angaben zum Referenzgeber: Angabe der juristischen
Person des Bauherrn / des Auftraggebers; Anschrift sowie der Name des Vertreters und
dessen Anschrift (nur erforderlich, falls die Referenzbescheinigung im Auftrag des Bauherrn
/Auftraggebers von einem Dritten (z.B. Architekt) erstellt wird - Bezeichnung des
Bauvorhabens - Ankreuzen zur ausgeführten Leistung, ob es sich hier um eine Einzelleistung
(Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich) oder um eine Komplettleistung (Gewerkebündelung, z.
B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer) handelt - Ort der Ausführung (Ort, Straße) -
Ausführungszeit: Baubeginn (Monat/Jahr)und Fertigstellung (Monat/Jahr) - Ankreuzen, wie der
Referenznehmer vertraglich gebunden war, ob als Hauptauftragnehmer oder ARGE-Partner
oder Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) - Ankreuzen der Art der Baumaßnahme, ob
Neubau oder Umbau oder Denkmal. - Angabe der Leistungsbereiche entsprechend der
Anlage 2 der Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens, auf die sich die Referenz
bezieht; hierzu hat der Bieter die Nummer und die Be-zeichnung anzugeben; die Anlage 2 der
Leitlinie zur Durchführung eines PQ-Verfahrens liegt den Vergabeunterlagen bei - Angaben
des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte:
Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen
Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen (z.B. m³, m², m St, kg, t) oder
Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung
handelte: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der
ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Zahl der hierfür durchschnittlich
eingesetzten eigenen Arbeitnehmer Oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der
ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Auflistung der mit eigenem
Führungspersonal koordinierten Gewerke - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der
ausgeführten Leistung um eine Einzelleistung handelte: Stichwortartige Beschreibung der
besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen; oder Angaben des Bieters,
wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine Komplettleistung handelte: Eventuelle
Besonderheiten der Ausführung - Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten
Leistung um eine Einzelleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in
Euro) oder Angaben des Bieters, wenn es sich bei der ausgeführten Leistung um eine
Komplettleistung handelte: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in Euro) -
Erklärung des Referenznehmers, dass seine Angaben richtig sind; sowie Erklärung des
Referenznehmers, dass ihm bewusst ist, dass falsche Angaben seine Zuverlässigkeit
beeinträchtigen; Angabe zu Ort, Datum, Stempel [freiwillig], Name des Verantwortlichen in
Druckbuchstaben. In dem Formblatt 444 (Referenzbescheinigung) sind von dem
Referenzgeber folgende Angaben zu machen (es sind nur hinreichend belegbare
Sachverhalte anzugeben): - Ankreuzen, wenn die Leistungen von dem Referenznehmer
auftragsgemäß durchgeführt worden sind; - Ankreuzen, wenn im Ergebnis die Leistungen
auftragsgemäß durchgeführt worden sind, folgende Feststellungen während der Abwicklung
gemacht wurden: - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer gegen Obliegenheiten und Pflichten
gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B verstoßen hat; - Ankreuzen, wenn die Einhaltung der Vertragsfristen
schriftlich angemahnt wurde; - Ankreuzen, wenn der Auftragnehmer wiederholt zur
Mängelbeseitigung während der Bauausführung aufgefordert wurde; - Ankreuzen, wenn dem
Auftragnehmer schriftlich Kündigung angedroht wurde; - Ankreuzen, wenn die Abnahme
wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wurde; - Ankreuzen, wenn wiederholt
zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen aufgefordert wurde; - Ankreuzen, wenn die
Schlussrechnung durch den Auftraggeber erstellt werden musste. - Ankreuzen, wenn die
Leistungen von dem Referenznehmer nicht auftragsgemäß ausgeführt worden sind;-
Ankreuzen, wenn die Leistungen wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden. - Angaben zu
dem Ansprechpartner bei dem Referenzgeber (Name des Ansprechpartners; Abteilung;
Telefon des Ansprechpartners; Fax des Ansprechpartners [sofern vorhanden]; E-Mail-Adresse
des Ansprechpartners) - Einwilligung des Referenzgebers.Präqualifizierte Unternehmen haben
in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis
über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben
dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen
und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses
Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der
Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte
Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der
Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angaben zu Arbeitskräften:Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die
Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.Falls mein/unser
Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in
den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal, angeben.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der
Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit
dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden.
Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer
anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt
werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der
Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem
gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem
Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Registereintragung:Ich bin / Wir sind- im Handelsregister eingtragen.- für die
auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.- bei der Industrie- und
Handelskammer eingetragen.- zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir
zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der
Industrie- und Handelskammer.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis
der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und
124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind
mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet
werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die
PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das
Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür
Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und
Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses
Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der
Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte
Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der
Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation:Angabe zu Insolvenzverfahren
und Liquidation- Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in
Liquidation befindet.- Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich
/werden wir ihn vorlegen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der
Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit
dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden.
Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer
anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt
werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der
Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem
gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem
Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stelltIch/Wir erkläre(n), dass- für mein/unser
Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.- keine Eintragungen
im Wettbewerbsregister gespeichert sind.- für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund
gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.- zwar für mein/unser Unternehmen ein
Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt,ich/wir jedoch für mein/unser
Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser
Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.Ab einer Auftragssumme von
30.000 Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit
dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen,
die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem
Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der
Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen
haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen
Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen
dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur
Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren.
Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind,
werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der
Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.Falls mein/unser
Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse², eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen³
sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben für den Nachweis der Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit
dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit dem Angebot auch die Nachweise einzureichen,
die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem
Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis der
Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll.Präqualifizierte Unternehmen
haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen
Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen
dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur
Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren.
Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind,
werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:Ich bin/Wir sind
Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere
Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für den Nachweis der
Eignung und den Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124
GWB zwingend das Formblatt124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Dabei sind mit
dem Angebot auch die Nachweise einzureichen, die in dem Formblatt 124 bezeichnet werden.
Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer
anzugeben, wenn der Nachweis der Eignung und der Nachweis des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB über das Präqualifikationsverzeichnis geführt
werden soll.Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem
Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand
entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der
Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem
gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem
Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft:Die Bietergemeinschaft hat mit
ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,- in der die Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für
die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,- dass der
bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlichvertritt,-
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von
allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschrittenoder qualifiziert signierte/mit Siegel
versehene Erklärung abzugeben.Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das Formblatt
212EU.Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese Erklärung mit dem Formblatt
234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) zu erfolgen. Das Formblatt 234 ist mit dem
Angebot ausgefüllt einzureichen.
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Eignungsleihe und Unterauftragsvergabe:1. Eignungsverleihende
UnterauftragnehmerBeabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen
ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen
zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot
benennen. Hierfür ist das Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen-Kapazitäten anderer
Unternehmer) auszufüllen und zu verwenden. Das Formblatt ist mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten
Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen
zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Ferner hat der Bieter das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Er hat den Namen, den gesetzlichen
Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende
Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf
die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen
Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen,
innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.Für weitere Einzelheiten
wird verwiesen auf das Formblatt 212EU.2. UnterauftragsvergabeBei Einsatz von anderen
Unternehmen (reine Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die
Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der
Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das
Formblatt 212EU.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Leistungsverzeichnis (inklusive angebotener Einheitspreise) zusätzlich im
GAEB-Format (.d84; .x84).Sollte das Leistungsverzeichnis (inklusive angebotener
Einheitspreise) im PDF-Format und / oder im GAEB-Format fehlen, führt dies zwingend zum
Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs
/EFormsBekVuUrl?z_param=314798
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://staatsanzeiger-eservices.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 11/08/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gemeinde
Ohlstadt
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Ohlstadt
Registrierungsnummer: 180 127
Postanschrift: Rathausplatz 1
Stadt: Ohlstadt
Postleitzahl: 82441
Land, Gliederung (NUTS): Garmisch-Partenkirchen (DE21D)
Land: Deutschland
E-Mail: info@ohlstadt.de
Telefon: 08841 6712-0
Fax: 08841 6712-44
Internetadresse: https://www.ohlstadt.de/de/
Profil des Erwerbers: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89 2176-2411
Fax: +49 89 2176-2847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns
/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1b6675dc-c92e-4747-990d-f5435ffe19bf - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/07/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 142/2025
Datum der Veröffentlichung: 28/07/2025
Referenzen:
https://staatsanzeiger-eservices.de
https://www.ohlstadt.de/de/
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
https://www.staatsanzeiger-eservices.de
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=314798
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202507/ausschreibung-491965-2025-DEU.txt
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