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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Nienburg - Professionelles Videokonferenzsystem für hybride Veranstaltungen
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025042407274984836 / 953640-2025
Veröffentlicht :
24.04.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
29.05.2025
Angebotsabgabe bis :
29.05.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Lieferauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
30210000 - Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
32232000 - Videokonferenzeinrichtungen
Professionelles Videokonferenzsystem für hybride Veranstaltungen


Vergabestelle
DEULA - Nienburg GmbH
Max-Eyth-Str.2
31682 Nienburg
Deutschland
Telefon Telefax
05021-9728-0
05021-9728-10
info@deula-nienburg.de










Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß UVgO) Bezeichnung der Leistung

631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)



Datum der Versendung
17.04.2025
Vergabeart
X Offentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum: Ü9.05.2025 Uhrzeit: 12:00 Uhr
Bindefrist endet am
12.06.2025









Anlagen:
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 632 Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017}
227 Zuschlagskriterien





die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen

634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017)
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes Niedersachsen








VHB Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Blatt 1 von 4

631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)

die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
124 LD Eigenerklärung zur Eignung
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Erklärung Tariftreue
Produktdatenblätter




die, ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer






Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung


zu vergeben.
Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt
elektronisch über die Vergabeplattform
in Textform unter nachstehender Anschrift:

Stelle
DEULA- Nienburg GmbH, Maren Hoffmann Telefon
05021-9728-40 Telefax
05021-9728-10
Anschrift
Max-Eyth-Str.2, 31582 Nienburg E-Mail
maren.hoffmann@deuIa-nienburg.de


Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur
Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz
anfordern.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: siehe (Auftrags)Bekanntmachung









VHB Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Blatt 2 von 4

631
(UVgO AuPorderung zur Abgabe eines Angebots)

Folgende Unterlagen sind auf gesonderten Verlangen der Vergabestelle vorzulegen siehe (Auftrags)Bekanntmachung







frei -
Loswelse Vergabe nein
ja, Angebote sind möglich
{ | nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose

nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
Nebenangebote aind zugelassen (siehe auch Nummer 4 dar Bawerbungabedlngungen) ausgenommen Nebenangebote, die ausschließich
Preisnachlä88e mit Bedingungen bainhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen:





VHB Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2018 Blatt 3 von 4

631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)

Angebotewertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlgssen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so
wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstgtte für
Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch
in Textform
mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit
der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu
übermitteln.

Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum
vorgenannten Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf Stelle:

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe Angebot für ...

Maßnahmenummer Maßnahme
Kennzettel verwenden
Vergabenummer Leistung
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereitgestellten Kennzettels.

Nachprüfungsstelle

9












VHB Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Blatt 4 von 4

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO


Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: DEULA-Nienburg GmbH Straße, Hausnummer: Max Eyth Straße 2 Postleitzahl (PLZ): 31582
Ort: Nienburg/Weser
Telefon: +49 5021/97280
E-Mail: info@deuIa-nienburg.de Internet-Adresse: https://www.deula-nienburq,de


Zuschlag erteilende Stelle
Name: DEULA Nienburg GmbH Straße, Hausnummer: Max-Eyth-Straße 2 Postleitzahl (PLZ): 31582
Ort: Nienburg/Weser
Telefon: +49 502197280
E-Mail: info@deuIa-nienburg.de
Internet-Adresse: www.deula-nienburg.de

Angaben zum Verfahren
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Vertragsart
Lieferauftrag
Angaben zu Angeboten
Form der Angebote
schriftlich
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist 29.05.2025
Ablauf der Bindefrist
12.06.2025

Sprache deutsch



Angaben zu Vergabeunterlagen
keine


Angaben zur Leistung
Lieferung und Installation eines Videokonferenzsystems inklusive Schulung
Grundlagen Die DEULA-Nienburg GmbH vermittelt seit Jahren praxisorientiert digitale Kompetenzen an Teilnehmer an der
DEULA-Nienburg
Dafür wird ein professionelles Videokonferenzsystem für hybride Veranstaltungen benötigt.
Produktdatenblätter und Zertifikate mit genauer Beschreibung sind zwingend dem Angebot beizulegen. Kosten für die
Angebotserstellung werden nicht erstattet.
Bei allen angebotenen Komponenten muss es sich um unbenutzte Original- Hersteller-Neuware handeln. Lieferung, Installation und
Schulung sollen spätestens bis Juni 2025 erfolgen. Dies muss durch den Auftragnehmer (AN) gewährleistet sein.
Sämtliches Verpackungsmaterial hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu entsorgen. Um den Zuschlag zu erhalten, müssen alle
Leistungsmerkmale beschrieben und erfüllt werden.
Lieferung und betriebsfertige Installation eines professionellen Videokonferenzsystems mit folgender Spezifikation:
Kameraeinheit PTZ-Kamera (Pan-Tilt-Zoom) mit automatischer Personenerkennung Fähigkeit zur Sprecherverfolgung (automatisches
Zoomen/Schwenken auf aktive Sprecher) 4K-Auflösung oder höher Blickwinkel mindestens 90 horizontal Kamerasteuerung über
zentrale Einheit oder per Software
Mikrofoneinheiten Mindestens 3 frei positionierbare Tischmikrofone Mikrofone mit Sprach- und Sprechererfassung erweiterbar
auf zusätzliche Mikrofoneinheiten Integrierte Echounterdrückung und Rauschunterdrückung
Lautsprecher mindestens zwei Lautsprecher für klare und raumfüllende Audiowiedergabe optimiert für Sprachwiedergabe
Synchronisierte Audioausgabe ohne Verzögerung
Steuerungseinheit Zentrale Steuereinheit zur Verbindung und Steuerung aller Komponenten Möglichkeit zur Nutzung mit oder
ohne integriertes Betriebssystem

Touchscreen-Steuerung oder vergleichbare intuitive Bedienoberfläche Unterstützung von Raumechounterdrückung und akustischer
Raumanpassung
Weitere Anforderungen PIug-and-Play-Funktionalität bzw. einfache Inbetriebnahme Möglichkeit der Wand- oder Tischmontage
Kabellänge und - führung für mittelgroße Konferenzräume (ca. 3050 m*) geeignet Möglichkeit zur Firmwareaktualisierung
und Remote-Wartung Energieeffizienter Betrieb
Lieferung, Montage und Schulung Lieferung und betriebsfertige Montage vor Ort Alle notwendigen Kabel und Montagematerialien
inklusive Durchführung von Funktionstests und Übergabe Schulung der Nutzer (max. 20 Personen) durch qualifiziertes
Fachpersonal (Dauer ca. 60 Minuten)


Oh der Leistungserbringung
Deula-Nienburg GmbH Max-Eyth-Straße 2
31582 Nienburg/Weser


Angaben zu Losen
Anzahl, Größe und Art der Lose keine Losaufteilung

Zulassung von Nebenangeboten Nein

Bestimmungen über die Ausführungsfrist Liefertermin: 30.06.2025, alternativ schnellstmöglich Angabe des frühestmöglichen
Liefertermins erwünscht

Hähe geforderter Sicherheitsleistungen
Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert


Wesentliche Zahlungsbedingungen
14 Tage nach Auslieferung an den Bestimmungsort.

Zuschlagskriterien
Günstigstes Angebot (100% Preis)


Sonstige Angaben
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.


Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss:
keine

633
(Angebotsschreiben Liefer-/Dienstleistungen)





Name und Anschrift der Vergabestelle DEULA Nienburg GmbH
Max-Eyth-Str.2 31582 Nienburg






Angebotsschreiben

Bezeichnung der Leistung:

Maßnahmenummer


2025-Zufo-2 Maßnahme
Zukunftsforum-Digitalisierung im Schulungsbereich der DEULA Nienburg GmbH
Vergabenummer

2025-2 Leistung
Lieferung und Installation von einem professionellen Videokonferenzsystem für hybride Veranstaltungen inklusive Schulung

Anlagen, die Vertragsbestandteil werden
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebote




Anlagen, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 LD Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung






1) vom Bieter anzukreuzen und beizufügen



VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Blatt 1 von 2

633
(Angebotsschreiben - Liefer-/Dienstleistungen)


Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot
halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.

Dte Angeboteendaumme des Nauptsngebotes gem. Leistungsbeschreibung beträgt einschl. Umea\zateuer beträgt

Anzahl der Nebenangebote
Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote

Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen - Teil B

6 Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n).
mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungs- beschreibungen des
Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung)
eingetragen wurden.
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Neben- angebote, die sich
nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
ich/u/ir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses Vertrages entrichten werde,
falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.























VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Blatt 2 von 2

Stand: 01. Januar 2024


Erklärung zu 4 Abs. 1 NTVergG

Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche in- nerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbracht werden.

Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu
erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBI. I S.
1348), in der je- weils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab
01.01.2024: 12,41 Euro/ ab 01.01.2025: 12,82 Euro) zu zahlen und
meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
4 den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) & den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
& den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
& aus einem auf der Grundlage von 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne
von 4 Absatz 1 Num- mer 1 sowie 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.







Ort, Datum, Unterschrift1



Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen

Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müs- sen auch diese die obenstehende Erklärung
gesondert vorlegen.







1 Nur erforderlich, wenn diese Erklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist.


Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren


Maßnahmenummer: 2 02 5 ZUFO2
Vergabeart

Vergabenummer: 202 52

Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe

Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren

Wettbewerblicher Dialog




Leistung
Lieferung und Installation von einem professionellen Videokonferenzsystem für hybride Veranstaltungen inklusive Schulung


Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahres, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen
Unternehmen ausgeführten Leistungen
Euro Euro Euro
Falls mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten
Wirt- schaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen vorlegen.


Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die fUr die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäfts- jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal angeben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. a. Angaben bereits mit dem Tei
ahmeantrag vorzulegen.

Modifizierter Vordruck Nr. 124 des VHB - Bund - Ausgabe 2008 - Stand April 2016

Eintragung in das Berufsregister lhres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregieter eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner unserer
Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), das9 ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregelles Verfahren weder beantragt noch
eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in
Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.


Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse ), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen) sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach 48b EStG vorlegen.


Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschai t
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeits-
bescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich/für uns zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
vorlegen.


Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen / Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot / Teilnahmeantrag
ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.


) soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
) nur erforderlich, wann diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist

632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)



Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

Das Vergabeverfahren erfolgt nach derVerfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer-
und Dienstleistungsauhräge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO).



Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Feh- ler, so hat er
unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art
der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

Angebot
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der
Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird
ausgeschlossen.
Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabe- stelle bestimmten
Zeitpunkt einzureichen.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.



Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf
verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden
Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungs- positionen in Mischkalkulationen auf andere
Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag
ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.












VHB Bund - Ausgabe 2017 Blatt 1 von 2

632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)


Nebenangebote
Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich
zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die
Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des
Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertrags- bedingungen oder in den
Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu
machen.
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen,
entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch
Pauschalsumme).
Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur
Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zu8elassen.

6 Eignung
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
Entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen
Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
,Eigenerklärung zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und
Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen
Zertifizierungsstandards geführt werden.
















VHB Bund - Ausgabe 2017 Blatt 2 von 2






024 08
01.2020


Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
des Landes Niedersachsen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen


Inhaltsverzeichnis

Vertragsbestandteile
Preis
Anderung der Vergütung
Mehr- und Minderleistungen
Verpackung
Ausführung der Leistungen
Sprache
Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
Abnahme
Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
Gewährleistung und Verjährung
Rechnung
Bezahlung, Abtretung
Vertragsänderungen
Gerichtsstand Vorbemerkung
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertrags- bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).




































Stand: Januar 2020

Vertragsbestandteile ( 1)

Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen
Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt.
Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber Plänen/Zeichnungen
Besondere Vertragsbedingungen
etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen
etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen f} die Allgemeinen Vertragsbedingungen f0r die Ausfüh-
rung von Leistungen (VOL/B)
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedin- gungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers werden nicht
Bestandteil des Vertrags. Abweichungen von den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen wie auch mündliche Abreden gelten
nur, wenn der Auf- traggeber sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug.
Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmun- gen wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berJhrt.

Preise
21 Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den Be- stimmungen der jeweils geltenden Fassung der Verord-
nung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Auf- tragen und ggf. einer Preisprüfung. Die in diesem Auf- trag
vereinbarten Preise gelten als Marktpreise im Sinne der o. a. Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag aus- drücklich ein
anderer Preistyp angegeben Ist.
2.2 Mit der Annahme des Auftrags ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet, der zuständigen Preisbehörde
auf Verlangen nachzuweisen, dass es sich um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund der Preis- prüfung ein Marktpreis nicht
festgestellt werden, gilt
der vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis im Sinne der entsprechenden Preisverordnung. Die Auftragnehmerin bzw. der
Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet,
in Zusammenarbeit mit der Preisbehorde nach den Vor- schriften der LSP-Leitsätze für die Preisermittlung auf- grund von
Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis, Selbstkostenrichtpreis oder Selbstkostenerstattungspreis zu emitteln und abzurechnen.
Bei der Abrechnung zu Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen Gewinns ein Satz für höchstens 5 v. H. der
Netto-Selbst- kosten als angemessen betrachtet. Eine Verzinsung des betriebsnoMendigen Kapitals von 6,5 v. H. darf nicht
überschritten werden.



Änderung der Vergütung (g 2 Nr. 3)
Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragneh- mer auf Grund von 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte VergU- tung, muss sie bzw.
er dies dem Auftraggeber unverzüg- lich - möglichst vor Ausführung der Leistung und mög- lichst der Höhe nach - anzeigen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minder-
kosten nachzuweisen.
Mehr- oder Minderleistungen ( 2)
Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für die Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind,
ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ver- pflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag festgelegten
Mengen zu den im Vertrag festgelegten Einheitspreisen zu erbringen,
begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung der im Vertrag
festgelegten Einheitspreise.
Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu verein- baren.
Verpackung
Verpackungen sind aus umweltvertraglichen und die stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien herzustellen.
Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden, dass Verpackungen
nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz des Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden,

-2-



wurde, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag- nehmer die Kosten der Überprüfung zu übernehmen und den
ordnungsgemäßen Zustand der Gerate und An- lagen auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustel- len. Ist die
Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Er- satz der
erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftragge- bers bleiben unberUhrt. Der
Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch
die Ausfüh- rungsunterlagen zur Einsicht vorzulegen, die erforderli- chen Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in Be-
tracht kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und La- gerräumen zu gewähren.
Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die Auf- tragnehmerin oder der Auftragnehmer erhalten hat, bleiben Eigentum des
Auftraggebers. Sie sind dem Auf- traggeber nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zu- rticMugeben
Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung
beizufügen.
Sprache
Alle schriftlichen Äußerungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abge- faßt sein.
Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Drit- ter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Be- hörden und Privaten)
sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheini- gungen muss vom Konsulat beglaubigt
sein.

so beschaffen sein müssen, dass sie wieder verwendbar 8
sind, soweit dies technisch möglich und zumutbar so-

Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) t9 4 Nr. 4)

wie vereinbar mit den auf das Ftillgut bezogenen Vor- schriften ist,
stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzun- gen für eine Wiederverwendbarkeit nicht vorliegen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist ver- pflichtet, sofern in der Leistungsbeschreibung ausdrück- lich vorgesehen,
Verpackungen nach Gebrauch zurück- zunehmen und einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung außerhalb der
offentlichen Ab- fallentsorgung zuzuführen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer gewähr- leistet die umweltgerechte Entsorgung.
Verzichtet der Auftraggeber auf die Rücknahme der Ver- packungen, so gehen diese - wenn nichts anderes ver- einbart ist - ohne
Anspruch auf Vergütung in das Eigen- tum des Auftraggebers über. Wird in gemieteten Behäl- tern geliefert, so hat die
Auftragnehmerin bzw. der Auf- tragnehmer - wenn nichts anderes vereinbart ist - keinen Anspruch auf besondere Vergütung der
Mietgebühren.
Ausführung der Leistungen ( 4)
Die Waren sind in dar angebotenen Ausführung zu lie- fern und müssen den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den
gesetzlichen Vorschriften und behörd- lichen Bestimmungen sowie den in Anlage 1 der VgV auf- geführten Technischen
Anforderungen entsprechen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die für die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und der
anderen in Ziffer 6.1 genannten Um- stände erforderlichen Unterlagen (Schaltbilder, Funk- tionsbeschreibungen usw. in
deutscher Sprache) dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass Ziffer 6.1
nicht beachtet

Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf Lei- stungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die gewerbe- und
handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erfül- len. Sie bzw. er ist gehalten, zu
Unteraufträgen mittlere und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuzie- hen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der
Leistungen zu vereinbaren ist.
Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Ange- bots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öPentlichen
Auftrag handelt. Sie unterliegen der in Nummer 2.1 aufgeführten Verordnung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regelun- gen der UVgO Ausgabe 2017,
zu Grunde zu legen und VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem Nach-
unternehmer dürfen - insbesondere hinsichtlich der Zah- lungsweise, Gewährleistung und Vertragsstrafe - keine ungJnstigeren
Bedingungen auferlegt werden als zwi- schen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart sind.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat VOf der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Namen,
Anschrift und Berufsgenos- senschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers
schriftlich bekannt- zugeben. Beabsichtigt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die ihr
bzw. sein Betrieb eingerichtet ist, hat sie bzw. er vorher die schriftliche Zustimmung gemäß 4 Nr. 4 VOL/B ein- zuholen.
Abnahme ( 13)
Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts anderes vereinbart ist - der Sitz der empfangenden Dienststelle
(Empfangsstalle).



Die Liefergegenstände sind - wenn nichts anderes ver- einbart ist - auf Gefahr der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers
frei Verwendungsstelle zu liefern. Lie- fertemine sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzu- stimmen.
Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des Auftragge- bers zulässig.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über, wenn die
oder der zuständige Mitarbeiter der Empfangs- stelle die Leistung der Auftragnehmerin oder des Auf- tragnehmers abgenommen
oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, die Lieferung des Auftragnehmers
angenommen ist.
Außragsentziehung -
Kündigung oder Rücktritt ( 7, 8)
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehme- rin oder der
Auftragnehmer Personen, die aufseiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile ( 331 ff StGB) an- bietet, verspricht oder gewährt. Solchen
Handlungen der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die aufseiten der
Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit der Vor- bereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehme-
rin oder der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nach- weislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbe- sondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Ver- abredungen mit anderen
Bietern über
Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
die zu fordernden Preise,
Bindungen sonstiger Entgelte,
Gewinnaufschläge,
Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, so- weit sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Ab- standszahlungen,
Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach 2 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - zulässig sind.
Solchen Handlungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihr bzw.
ihm beauftragt oder ftir sie bzw. ihn tätig sind.
Tritt der Auftraggeber gemaß Nr. 10.1 oder 10.2 vom Vertrag zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwen- dung. Im
Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder
nach dem Verhältnis des geleisteten Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grund- lage der Vertragspreise
abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewahrt.

- 3 -



Gewährleistung und Ver)dhrung ( 14)
Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche be- ginnt mit der unbeanstandeten Abnahme der Leistung oder, wenn eine
Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, mit der unbeanstandeten Annahme der Lieferung.
Rechnung ( 15)
Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienst- stelle auszustellen.
Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte
Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferungl Leistung an die
Empfangsstelle beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise.
Bezahlung, Abtretung ( 17)
Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfül- lung der Leistung, und soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Wahl
des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen (ggf. unter Abzug eines vereinbarten Skontos) oder inner- halb von 30 Tagen ohne
Abzug. Sie kann fruher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen.
Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten Dienststelle,
frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gemäß Nummer 9.4 dieser Ver- tragsbedingungen.
Die Zahlung gilt als geleistet
bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln mit dem Tag der Übergabe oder der Einlieferung,
bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs des Über- weisungsauftrages beim
Geldinstitut des Auftragge- bers.
Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers
rechtswirksam.
Vertragsänderungen
Jede /tnderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
Gerichtsstand ( 19)
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gtiltig- keit des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis richtet sich
ausschließlich nach dem Sitz der für die Pro- zessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/DEULA-Nienburg-GmbH/2025/04/6007572.html
Data Acquisition via: p8000000

 
 
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