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Ausschreibung: Personaleinstellung - DE-Bayreuth
Personaleinstellung
Dokument Nr...: 222594-2022 (ID: 2022042709145769421)
Veröffentlicht: 27.04.2022
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  DE-Bayreuth: Personaleinstellung
   2022/S 82/2022 222594
   Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems  Sektoren
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: TenneT TSO GmbH
   Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4923
   Postanschrift: Bernecker Straße 70
   Ort: Bayreuth
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 95448
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Thomas Schatke
   E-Mail: [5]thomas.schatke@tennet.eu
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]https://www.tennet.eu/de/
   Adresse des Beschafferprofils:
   [7]https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=19861
   3
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=19861
   3
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Strom
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   ersonal Dienst-/Werkleistungen für DC Projekte
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79600000 Personaleinstellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das ist ein Qualifikationssystem für das SüdLink und SüdOstLink Projekt
   im Rahmen von Personal-Dienstleistungen (kaufmännisch und/oder
   technisch) für den von der TenneT TSO GmbH zu verantwortenden Bereich.
   Allgemeine Informationen zum Projekt SuedLink
   SuedLink wird in Kooperation zwischen der TenneT TSO GmbH und
   TransnetBW realisiert. Ziel ist es, zwei zentrale
   Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme (HGÜ-Systeme) zwischen
   Nord- und Süddeutschland zu errichten. Die Projekte 3 und 4 sind im
   Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) gesetzlich verankert. Beide Projekte
   sollen mit VSC-Technologie realisiert werden.
   Allgemeine Informationen zum Projekt SuedOstLink
   Gemeinsam mit dem Kooperationspartner 50Hertz Transmission GmbH
   (50Hertz) hat TenneT den gesetzlichen Auftrag, die
   Höchstspannungs-Gleichstromverbindung (Direct Current = DC) zwischen
   Wolmirstedt bei Magdeburg in Sachsen-Anhalt und dem Kraftwerkstandort
   Isar bei Landshut in Bayern als Projekt SOL zu realisieren.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
   Unbestimmte Dauer
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   Das Projekt SuedOstLink wird mit der Fördernummer INEA/CEF/ENER/M2017/1
   509932 von der Europäischen Kommission (INEA - Innovation and Networks
   Executive Agency)
   in Teilen Bundesfachplanung und Planfeststellung gefördert.
   Die hier ausgeschriebene Leistung ist jedoch nicht Bestandteil der
   EU-Förderung.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer
   Nordbayern
   Postanschrift: Postfach 606
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene
   Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem
   Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein
   Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende
   Fristen hingewiesen:
    ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB),
    die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135Abs. 2 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer
   Nordbayern
   Ort: Ansbach
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/04/2022
References
   5. mailto:thomas.schatke@tennet.eu?subject=TED
   6. https://www.tennet.eu/de/
   7. https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=198613
   8. https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=198613
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