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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Bad Kreuznach
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 395342-2021 (ID: 2021080309175134985)
Veröffentlicht: 03.08.2021
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DE-Bad Kreuznach: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2021/S 148/2021 395342
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Kreuznach
Postanschrift: Viktoriastraße 13
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fr. Germann
E-Mail: [5]baerbel.germann@bad-kreuznach.de
Telefon: +49 671800-753
Fax: +49 671800-728
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]https://www.bad-kreuznach.de/
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund GmbH
Postanschrift: Bahnhofstr. 2
Ort: Ingelheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hr. Hezinger
E-Mail: [7]hezinger@rnn.info
Telefon: +49 61327896-15
Fax: +49 61327896-29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]https://www.rnn.info/
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Durchführung von Personenbeförderungsleistungen des ÖSPV in der Stadt
Bad Kreuznach auf folgenden Linien: 201, 202, 203, 204, 205, 206, 207,
212, 213, 214, 216.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Hauptort der Ausführung:
Die Leistungen sind im Gebiet der Stadt Bad Kreuznach zu erbringen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Diese Vorinformation umfasst Leistungen des straßengebundenen
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖSPV) ab Betriebsaufnahme am
17.10.2022 für die Dauer von 10 Jahren für das folgende Linienbündel:
Linien: 201, 202, 203, 204, 205, 206, 207, 212, 213, 214, 216 (ca. 1,4
Mio. Nutzwagenkilometer).
Die vergabegegenständlichen Fahrpläne sind auf der Homepage des
Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes
unter: [9]https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren
veröffentlicht.
Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können
sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und
der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten
Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder
infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen
kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung (Mehr- und
Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der
Anpassung regelt der abzuschließende Vertrag.
Die Stadt Bad Kreuznach beabsichtigt, die KRN Kommunalverkehr
Rhein-Nahe GmbH (KRN), ein Tochterunternehmen der Stadt, mit der
Durchführung der vorgenannten Personenbeförderungsleistungen direkt zu
betrauen, wenn für diese Leistungen keine eigenwirtschaftlichen Anträge
gestellt und genehmigt werden.
Eine direkte Betrauung der KRN mit der Erbringung der vorgenannten
Leistungen ist auf der Grundlage eines In-House-Geschäftes nach § 108
Abs. 1 GWB zulässig. Die KRN ist ein 100%iges Kommunalunternehmen der
Landkreise Mainz-Bingen und Bad Kreuznach sowie der Stadt Bad
Kreuznach, das mehr als 80 Prozent seiner Tätigkeiten auf der Grundlage
von Betrauungen seiner Gesellschafter erbringen wird. Privates Kapital
ist an der KRN weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt, so dass die
Voraussetzungen für ein vergabefreies In-House-Geschäft vorliegen.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 17/10/2022
Laufzeit in Monaten: 120
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
Die Anforderungen an die zu erbringenden Verkehrsleistungen
hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a
Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG ergeben sich aus
den Leistungsanforderungen, die unter folgendem Link heruntergeladen
werden können: [10]https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren.
Ferner sind die Vorgaben des Nahverkehrsplans des Zweckverbandes
Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund und des Nahverkehrsplans der Stadt Bad
Kreuznach in der jeweils gültigen Fassung zu Qualitätsstandards des
ÖPNV-Angebots, zur Barrierefreiheit und zur Angebotskonzeption zu
beachten. Die Nahverkehrspläne sind unter
[11]https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/aufgabentraeger abrufbar. Des
Weiteren finden die Tarifangebote, Beförderungsbedingungen und
Beförderungsentgelte des RNN Anwendung. Diese können unter https://
[12]www.rnn.info/downloads#tarifinformationen abgerufen werden.
Sämtliche der vorgenannten Dokumente, einschließlich deren Anlagen,
enthalten wesentliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff.
PBefG. Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen
abweichen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
B. Soziale Standards:
Es gelten die Regelungen des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz
(LTTG).
C. Hinweise für die Stellung eigenwirtschaftlicher Anträge:
Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen
eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr sind
spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung
bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen (§ 8a Abs. 2 Satz 2
i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG);
Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landesbetrieb Mobilität (LBM)
Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert- Ring 14-20, 56068 Koblenz;
Eigenwirtschaftliche Anträge können sich auf einzelne oder auf alle
der unter Abschnitt II.2.4) genannten Linienbündel beziehen.
Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen
oder die die in dieser Vorabbekanntmachung aufgestellten Anforderungen
nicht erfüllen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu
versagen.
D. Nachprüfung
Verstöße gegen das Vergaberecht können nach §§ 155 ff. GWB bei der
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau, Postanschrift: Stiftsstraße 9, 55116 Mainz,
E-Mail: [13]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Tel.: +49 6131162234, Fax: +49 6131162113
geltend gemacht werden.
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2021
References
5. mailto:baerbel.germann@bad-kreuznach.de?subject=TED
6. https://www.bad-kreuznach.de/
7. mailto:hezinger@rnn.info?subject=TED
8. https://www.rnn.info/
9. https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren
10. https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren
11. https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/aufgabentraeger
12. http://www.rnn.info/downloads#tarifinformationen
13. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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