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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Bad Kreuznach
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 395342-2021 (ID: 2021080309175134985)
Veröffentlicht: 03.08.2021
*
  DE-Bad Kreuznach: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2021/S 148/2021 395342
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Rechtsgrundlage:
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Kreuznach
   Postanschrift: Viktoriastraße 13
   Ort: Bad Kreuznach
   NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
   Postleitzahl: 55543
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Fr. Germann
   E-Mail: [5]baerbel.germann@bad-kreuznach.de
   Telefon: +49 671800-753
   Fax: +49 671800-728
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]https://www.bad-kreuznach.de/
   I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund GmbH
   Postanschrift: Bahnhofstr. 2
   Ort: Ingelheim
   NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
   Postleitzahl: 56068
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Hr. Hezinger
   E-Mail: [7]hezinger@rnn.info
   Telefon: +49 61327896-15
   Fax: +49 61327896-29
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]https://www.rnn.info/
   I.4)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Kommunalbehörde
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Durchführung von Personenbeförderungsleistungen des ÖSPV in der Stadt
   Bad Kreuznach auf folgenden Linien: 201, 202, 203, 204, 205, 206, 207,
   212, 213, 214, 216.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
   Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
   Hauptort der Ausführung:
   Die Leistungen sind im Gebiet der Stadt Bad Kreuznach zu erbringen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Diese Vorinformation umfasst Leistungen des straßengebundenen
   öffentlichen Personennahverkehrs (ÖSPV) ab Betriebsaufnahme am
   17.10.2022 für die Dauer von 10 Jahren für das folgende Linienbündel:
   Linien: 201, 202, 203, 204, 205, 206, 207, 212, 213, 214, 216 (ca. 1,4
   Mio. Nutzwagenkilometer).
   Die vergabegegenständlichen Fahrpläne sind auf der Homepage des
   Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes
   unter: [9]https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren
   veröffentlicht.
   Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können
   sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und
   der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten
   Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder
   infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen
   kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung (Mehr- und
   Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der
   Anpassung regelt der abzuschließende Vertrag.
   Die Stadt Bad Kreuznach beabsichtigt, die KRN Kommunalverkehr
   Rhein-Nahe GmbH (KRN), ein Tochterunternehmen der Stadt, mit der
   Durchführung der vorgenannten Personenbeförderungsleistungen direkt zu
   betrauen, wenn für diese Leistungen keine eigenwirtschaftlichen Anträge
   gestellt und genehmigt werden.
   Eine direkte Betrauung der KRN mit der Erbringung der vorgenannten
   Leistungen ist auf der Grundlage eines In-House-Geschäftes nach § 108
   Abs. 1 GWB zulässig. Die KRN ist ein 100%iges Kommunalunternehmen der
   Landkreise Mainz-Bingen und Bad Kreuznach sowie der Stadt Bad
   Kreuznach, das mehr als 80 Prozent seiner Tätigkeiten auf der Grundlage
   von Betrauungen seiner Gesellschafter erbringen wird. Privates Kapital
   ist an der KRN weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt, so dass die
   Voraussetzungen für ein vergabefreies In-House-Geschäft vorliegen.
   (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
   Anforderungen)
   II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
   Beginn: 17/10/2022
   Laufzeit in Monaten: 120
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   Die Anforderungen an die zu erbringenden Verkehrsleistungen
   hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a
   Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG ergeben sich aus
   den Leistungsanforderungen, die unter folgendem Link heruntergeladen
   werden können: [10]https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren.
   Ferner sind die Vorgaben des Nahverkehrsplans des Zweckverbandes
   Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund und des Nahverkehrsplans der Stadt Bad
   Kreuznach in der jeweils gültigen Fassung zu Qualitätsstandards des
   ÖPNV-Angebots, zur Barrierefreiheit und zur Angebotskonzeption zu
   beachten. Die Nahverkehrspläne sind unter
   [11]https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/aufgabentraeger abrufbar. Des
   Weiteren finden die Tarifangebote, Beförderungsbedingungen und
   Beförderungsentgelte des RNN Anwendung. Diese können unter https://
   [12]www.rnn.info/downloads#tarifinformationen abgerufen werden.
   Sämtliche der vorgenannten Dokumente, einschließlich deren Anlagen,
   enthalten wesentliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff.
   PBefG. Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen
   abweichen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
   B. Soziale Standards:
   Es gelten die Regelungen des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz
   (LTTG).
   C. Hinweise für die Stellung eigenwirtschaftlicher Anträge:
    Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen
   eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr sind
   spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung
   bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen (§ 8a Abs. 2 Satz 2
   i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG);
    Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landesbetrieb Mobilität (LBM)
   Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert- Ring 14-20, 56068 Koblenz;
    Eigenwirtschaftliche Anträge können sich auf einzelne oder auf alle
   der unter Abschnitt II.2.4) genannten Linienbündel beziehen.
   Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen
   oder die die in dieser Vorabbekanntmachung aufgestellten Anforderungen
   nicht erfüllen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu
   versagen.
   D. Nachprüfung
   Verstöße gegen das Vergaberecht können nach §§ 155 ff. GWB bei der
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau, Postanschrift: Stiftsstraße 9, 55116 Mainz,
   E-Mail: [13]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Tel.: +49 6131162234, Fax: +49 6131162113
   geltend gemacht werden.
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   29/07/2021
References
   5. mailto:baerbel.germann@bad-kreuznach.de?subject=TED
   6. https://www.bad-kreuznach.de/
   7. mailto:hezinger@rnn.info?subject=TED
   8. https://www.rnn.info/
   9. https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren
  10. https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren
  11. https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/aufgabentraeger
  12. http://www.rnn.info/downloads#tarifinformationen
  13. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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